ImpressumDatenschutz02323 - 949113
Häufige Fragen zur Dauergrabpflege
Was ist Dauergrabpflege?
Dauergrabpflege ist die vertraglich vereinbarte langjährige Pflege eines Grabes durch Ihre Friedhofsgärtnerei Maylahn. Während des gesamten Zeitraums wird das Grab genau nach den von Ihnen festgelegten Vorstellungen gepflegt. Ein solcher Vertrag läuft über mindestens fünf Jahre, darüber hinaus können Sie die Laufzeit frei wählen. Meist wird die Nutzungsdauer der Grabstätte abgedeckt. Für Zeiträume unter fünf Jahren können Sie mit uns eine Jahrespflege vereinbaren.

Vorteile eines Dauergrabpflege-Vertrages
Mit der Dauergrabpflege leisten Sie Vorsorge für die Zeit, in der Sie nicht mehr so aktiv sind wie jetzt. Damit entlasten Sie sich und Ihre Angehörigen, denn die professionelle Grabpflege ist für die vereinbarte Zeitdauer gesichert. Zudem sichern Sie sich die aktuellen Preise. Durch Zinserträge werden Mehrwertsteuererhöhungen und Inflation aufgefangen. Die Ausführung wird regelmäßig durch die Gesellschaft für Dauergrabpflege überwacht.

Wann beginnt die Dauergrabpflege?
Der Beginn wird im Dauergrabpflege-Vertrag vereinbart: Die Grabpflege beginnt entweder auf Abruf durch den Auftraggeber, zu einem festgelegten Zeitpunkt oder erst nach Ableben des Auftraggebers.

Wann ist der Abschluss eines Dauergrabpflege-Vertrages empfehlenswert?
Immer dann, wenn man sich nicht oder nicht mehr um eine anvertraute Grabstätte kümmern kann: Zum Beispiel, wenn man in einen anderen Ort umzieht. Oder als Vorsorge, wenn nach dem Ableben keine Angehörigen da sein werden, die die Grabstätte pflegen bzw. die Angehörigen nicht mit den Grabpflegekosten belastet werden sollen.
Auch bei Erbengemeinschaften kann eine Dauergrabpflege sinnvoll sein; so werden alle Erben zu gleichen Teilen in die Grabpflege einbezogen.
Welche Leistung kann ich erwarten?
Alle gewünschten Leistungen können Sie individuell mit uns abstimmen und detailliert im Vertrag festlegen. Vom Sauberhalten der Grabfläche bis zur umfassenden Gestaltung und Pflege. Vom Bepflanzen, Gießen, Düngen und Schneiden bis zum liebevollen Blumengruß zu besonderen Gedenktagen. Neben den friedhofsgärtnerischen Leistungen können in einem Dauergrabpflege-Vertrag auch Bestattungsleistungen, Steinmetzarbeiten und der (Wieder-)erwerb des Nutzungsrechtes aufgenommen werden.
Was ist eine Treuhandstelle und welche Aufgaben hat sie?
Die Treuhandgesellschaft ist verpflichtet, die Vertragssummen treuhänderisch zu verwalten und die Erträge vertragsmäßig zu verwenden. Zu den Aufgaben der Treuhandstelle gehört neben der Verwaltung der Verträge und der jährlichen Bezahlung des beauftragten Friedhofsgärtners auch dessen Überprüfung. In regelmäßigen Abständen prüfen qualifizierte Mitarbeiter die ausgeführten Arbeiten. Die Gesellschaft überträgt die Pflege an einen anderen Betrieb, wenn die vertragsmäßige Ausführung nicht mehr gesichert ist (zum Beispiel bei Betriebsaufgabe eines Friedhofsgärtners oder wenn die Pflegeleistung nicht den Vereinbarungen entspricht).

Was passiert mit dem eingezahlten Treuhandvermögen?
Für jeden Vertrag wird ein gesondertes Konto eingerichtet. Die Gelder werden nach streng festgelegten Richtlinien mündelsicher angelegt, die jährlich anfallenden Zinserträge werden dem Treuhandkonto gutgeschrieben. Damit werden Kostensteigerungen aufgefangen, die sich während der Laufzeit ergeben. Falls die Ertragslage es gestattet, können die Zinserträge auch für Mehr- oder Zusatzleistungen verwendet werden. Somit fallen in der Regel während der Vertragslaufzeit keine weiteren Zahlungen an.

In fünf Schritten zur perfekten Vorsorge:
1.Sie besprechen mit uns den gewünschten Umfang von Pflegetätigkeiten, Bepflanzungen etc. Das Ergebnis fassen wir in einer Leistungsaufstellung zusammen - als Grundlage für Ihren Dauergrabpflegevertrag

2.Sie als Auftraggeber/in und wir als Friedhofsgärtnerei unterzeichnen beide Dokumente - Vertrag und Leistungsaufstellung. Die Originale werden an die Treuhandstelle für Dauergrabpflege gesandt.

3.Die Gesellschaft für Dauergrabpflege prüft beide Dokumente, zeichnet sie gegen und registriert den Vertrag.

4.Je eine Ausfertigung der Dokumente schickt sie an den Auftraggeber und den Friedhofsgärtner. Der Auftraggeber wird nun aufgefordert, die Vertragssumme zuzuglich der im Vertrag vereinbarten Verwaltungskosten in einer Summe zu bezahlen.

5.Nach Eingang der kompletten Vertragssumme erhalten Treugeber und Friedhofsgärtner eine Bestätigung des Zahlungseingangs.